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Allgemeine Geschäftsbedingungen der arztpool24 GmbH

§ 1 Definition und Geltungsbereich

  1. Geschäftsgegenstand der arztpool24 GmbH (im Weiteren arztpool24 genannt) ist die Vermittlung von kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten (im Weiteren KV-Dienste genannt) zwischen niedergelassenen Ärzten/ medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften (im Weiteren Kunden genannt), die diese abgeben wollen, und Ärzten (im Weiteren Vertreter genannt), die diese KV-Dienste übernehmen wollen.

  2. Die Vertreter sind freiberuflich tätig und nicht weisungsgebunden sowie frei in der Wahl der Arbeitszeit und -ort. Die Vertreter rechnen gegenüber dem Auftraggeber sowie den Privatpatienten und die Totenscheine selbst ab. Eine Anstellung der Vertreter bei der arztpool24 erfolgt nicht. Die arztpool24 übernimmt die reine Vermittlungstätigkeit zur Vertretung von KV- Diensten und die damit verbundenen Dienstleistungen, aber keine Arbeitnehmerüberlassung. Die Vertreter sind in keiner Weise in den Betriebsablauf der arztpool24 eingebunden.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der arztpool24 (im Weiteren AGB genannt) gelten für die Kunden und Vertreter, sofern schriftlich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

  4. Jedem Kunden und Vertreter werden die AGB vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Sie können auf der Homepage der arztpool24 zu jeder Zeit in der jeweils gültigen Fassung
    eingesehen werden.

§ 2 Vermittlungsablauf

  1. Der Kunde beauftragt die arztpool24 mit der Vermittlung von Vertretern für den KV-Dienst. Die vertraglichen Grundlagen und Dienstleistungen werden dem Kunden und dem Vertreter in diesen AGB detailliert aufgelistet. Der Kunde stellt nach Registrierung und Anmeldung auf der Plattform arztpool24 seine zu vergebenden KV-Dienste ein. 

  2. Der Vertreter kann nach Registrierung und Anmeldung auf der Plattform arztpool24 die seitens der Kunden eingestellten KV-Dienste sehen und anbieten diese(n) KV-Dienst(e) für den Kunden zu übernehmen.

  3. Es besteht weder ein Anspruch des Kunden noch des KV-Dienst-Vertreters gegenüber der arztpool24 auf eine erfolgreiche Abgabe von KV-Diensten an Vertreter bzw. auf eine erfolgreiche Übernahme von KV-Diensten.

  4. Soweit aufgrund der Vermittlung der arztpool24 ein Vertreter für einen Kunden einen KV- Dienst übernimmt, wird ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vertreter (Honorarvertrag) geschlossen, bei dem die arztpool24 nicht Vertragspartei wird.

§ 3 Haftpflichtversicherung

Für den Vertreter ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend und vor der ersten Vermittlung durch die arztpool24 nachzuweisen. Die vereinbarten Deckungssummen dürfen folgende Beträge nicht unterschreiten:

  • 5 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
  • 500.000 EUR für Vermögensschäden.

§ 4 Vergütung

  1. Der registrierte Kunde sowie der registrierte Vertreter zahlen der arztpool24 bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung entsprechend der aktuellen Preisliste an arztpool24.

  2. Soweit ein Honorarvertrag nach § 2 Abs. 4 dieser AGB zwischen einem Kunden und einem Vertreter abgeschlossen wird, hat der Vertreter keinen Anspruch auf Zahlung eines Vertretungshonorars gegenüber der arztpool24. Ihm stehen nur die Ansprüche aus dem Honorarvertrag gegenüber dem Kunden zu.

§ 5 Konkurrenzschutzklausel

  1. Die Vermittlung eines Vertreters für den KV-Dienst erfolgt ausschließlich durch die arztpool24. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er keinem Dritten einen ähnlichen oder gleichlautenden Auftrag zur Vermittlung von KV-Diensten erteilt hat.

  2. Der Kunde darf den Vertreter nicht weitervermitteln und die Daten des Vertreters im KV- Dienst auch nicht Dritten oder mit ihm verbundenen Unternehmen zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen. Der Vertreter darf kein Vermittlungsangebot des Kunden oder eines Dritten, der die Daten vom Kunden erlangt hat, annehmen.

  3. Der Kunde darf nach Kündigung des Rahmenvertrages ehestens nach Ablauf von zwölf Monaten einen von der arztpool24 vermittelten Vertreter fest anstellen. Sollte der Kunde einen von der arztpool24 vermittelten Vertreterinnerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Vermittlung fest anstellen, insbes. zur Vertretung im KV-Dienst, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bzw. als Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung oder als privatärztlich tätiger Arzt, wird eine Provision von zwei Bruttomonatsgehältern entsprechend dem zwischen dem Kunden und dem Vertreter geschlossenen Vertrag fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Vermittlung für die spätere Übernahme des Vertreters nicht kausal war.

  4. Im Falle des Verstoßes gegen die Konkurrenzschutzklausel nach Abs. 2 hat die arztpool24 Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000 EUR zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer pro Fall so weit nicht nachgewiesen wird, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Für die Konventionalstrafe haftet Kunde und der Vertreter gesamtschuldnerisch.

§ 6 Haftungsausschluss

  1. Die arztpool24 übernimmt alle notwendigen Maßnahmen zur Überprüfung der Identität, des Vorliegens der Berufserlaubnis sowie der fachlichen Qualifikation und des Versicherungsschutzes des Vertreters.

  2. Die arztpool24 haftet nur für die fehlerfreie Auswahl des jeweiligen Vertreters in Bezug auf die vereinbarte Tätigkeit und für die sie treffenden Leistungspflichten zur Organisation und Abwicklung des KV-Dienstes. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlpflicht oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Verletzung der Auswahlpflicht entstehen. Beruht die Haftung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung, ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

  3. Der Vertreter ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe der arztpool24. Die arztpool24 haftet nicht für Schadenersatzforderungen aus der Tätigkeit des vermittelten KV-Dienst- Vertreters im KV-Dienst gegenüber dem Kunden oder dritten Personen, die durch die Tätigkeit des Vertreters einen Schaden erlitten haben.

  4. Die Vertragsleistung seitens der arztpool24 besteht ausdrücklich nicht in der Erbringung der durch den Honorararzt auszuführenden Arbeitstätigkeit selbst. Die arztpool24 ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Kunden und übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Vertreter aus Schäden, die dieser durch seine Tätigkeit im KV-Dienst erleidet.

§ 7 Verwirkung von Ansprüchen

  1. Ansprüche aus diesem Vertrag müssen von beiden Vertragsparteien spätestens 3 Monate nach Beendigung des Rahmenvertrages schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Alle nicht in dieser Form erhobenen Ansprüche gelten nach dem Ablauf dieser Frist als verwirkt.

§ 8 Datenschutzbestimmungen

  1. Kunde und Vertreter erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten in der Prozesssteuerungssoftware der arztpool24 einverstanden. Sie willigen in die Weitergabe ihrer Daten durch die arztpool24 an einen interessierten Vertreter oder Kunden ein.

  2. Eine Weitergabe der Daten an andere Personen oder Institutionen, die nicht am Vermittlungsprozess beteiligt sind, erfolgt grundsätzlich nicht. Alle Daten werden auf Verlangen/ Widerspruch vollständig gelöscht.

§ 9 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

  1. Gegen Forderungen seitens der arztpool24 kann nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund unmittelbar aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag resultierenden Ansprüchen geltend gemacht werden.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten ab Bekanntgabe an den jeweiligen Vertragspartner. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung widersprochen wurde, soweit bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Klauseln der AGB im Übrigen davon unberührt bleiben. An die Stelle einer unwirksamen Regelung oder der durch die Unwirksamkeit entstehenden Lücke treten die nächstzulässigen Bestimmungen, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.08.2022