Die Dienste der kassenärztlichen Vereinigung zu übernehmen, gehört für niedergelassene Ärzte zum Berufsbild. Nicht selten kollidieren ihre KV-Dienste terminlich mit den Verpflichtungen des Alltags. Gern nutzen Ärzte die Dienstüberlassung für ihre Praxen an Vertretungsärzte.
Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen, wenn Sie KV-Dienste sicher über arztpool24 vertreten lassen.
Bereits ab 49,- € KV-Dienste vertreten lassen
Hohe Kosten, auch in den Monaten in denen keine Dienste vertreten werden, gehören der Vergangenheit an. Es fällt bei Vermittlung des Dienstes nur eine nach Dienstlänge gestaffelte Vermittlungsgebühr an.
abhängig von der Dienstdauer
49,- €*
99,- €*
139,- €*
Fahr-/ Hausbesuchsdienst: 45,-€ (Feiertag: 60,-€)
Sitz-/Praxisdienst: 65,-€ (Feiertag: 80,-€)
50€ pro behandelten Patienten, auch an Feiertagen, wie folgt gestaffelt:
ab dem 3. Patient bis 11 Stunden Dienst
ab dem 5. Patient bei 12 Stunden Dienst
ab dem 7. Patient bei 13 bis 23 Stunden Dienst
ab dem 9. Patient bei 24 Stunden Dienst
Silvester und Neujahr
Ostern: Karfreitag/ Samstag/ Sonntag/ Montag
Pfingsten: Samstag/ Sonntag/ Montag
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
Weihnachten: Heilig Abend/ 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Wir berechnen lediglich eine Vermittlungsgebühr pro vermittelten Dienst, die sich nach der Länge des Dienstes berechnet.
Sollte der Vertretungsarzt keinen Arztkoffer besitzen und Sie ihm auch keinen zur Verfügung stellen können, dann können wir mit Ihrem Einverständnis dem Vertreter eine Mappe mit einer Grundausstattung schicken. Ihnen berechnen wir nur den Versand, nicht den Koffer selbst.
Wenn Sie Ihren Dienst auf unserer Plattform eingetragen haben, schreiben wir ihn auf dem Marktplatz aus.
Sobald wir einen Arzt gefunden haben, und Sie als Kunde und der Vertreter dem Honorarvertrag zugestimmt haben, teilen wir Ihnen alle relevanten Daten mit, sodass Sie ihn als Ihren Vertreter bei der KV melden können.
Sobald Sie Kunde bei arztpool24 geworden sind schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen wie Kartenlesegerät, Notfallscheine, Kassenrezepte, Krankenhauseinweisungen zu. Ein Mitarbeiter nimmt dazu Kontakt mit Ihnen auf.
Wir kontaktieren dann zeitnah vor jedem Dienst den Vertreter und lassen ihm die Unterlagen zukommen. Ihr Kartenlesegerät erhalten Sie jeweils am Quartalsende für die Abrechnung zurück.
Ja, sobald wir Ihnen den Vertreter mitgeteilt haben, müssen Sie ihn auch bei der KV melden, sodass es nicht zu Missverständnissen, etwa bei der Dienstanmeldung kommt und man den Vertreter nicht als solchen akzeptiert.
Ihre KV hat dafür normalerweise eigene Formulare. Nähere Informationen bekommen Sie von der für Sie zuständigen KV.
Grundsätzlich haften Sie als der zum Dienst verpflichtete und eingeteilte Arzt. Kommen Sie aber Ihrer Sorgfaltspflicht nach und vergewissern sich, dass der eingeteilte Arzt über die notwendigen Qualifikationen (Approbation, Berufshaftpflichtversicherung) verfügt, dann geht die Haftung auf den Vertretungsarzt über.
Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, übernehmen wir für Sie die (Sicht-)Prüfung von Approbation und Berufshaftpflichtversicherung.
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