KV-Diesnte übernehmen   KV-Dienste sicher vertreten lassen

Dienstüberlassung für Praxen


Die Dienste der kassenärztlichen Ver­ei­ni­gung zu übernehmen, gehört für nie­der­ge­las­sene Ärzte zum Berufsbild. Nicht sel­ten kollidieren ihre KV-Diens­te terminlich mit den Ver­pflich­tun­gen des Alltags. Gern nutzen Ärzte die Dienstüberlassung für ihre Praxen an Ver­tre­tungs­ärzte.

Profitieren Sie von den zahlreichen Vor­tei­len, wenn Sie KV-Dien­ste sicher über arzt­pool24 vertreten lassen.

Ihre Vorteile von KV-Dienst-Vertretungen


Bereits ab 49,- € KV-Dienste vertreten lassen

Zeitersparnis für Ärzte Zeitersparnis

  • Terminlich unpassende KV-Dienste vertreten lassen
  • Dienstkoordination durch arztpool24
  • Keine Korrespondenz mit Vertretern notwendig
  • Verwaltung der Abrechnung und Ver­träge durch arztpool24

Sicherheit für Ärzte Sicherheit

  • KV-Dienst-Vertreter mit deutscher Appro­ba­tion
  • Hochqualifizierte Honorarärzte deutsch­land­weit
  • Ausschließlich haftpflichtversicherte Vertreter

Ausstattung der Honorarärzte Ausstattung der Vertreter

  • Verteter erhalten alle Unterlagen inkl. Kartenlesegerät direkt vom Kunden
  • Vertreter organisieren Unterkunft ei­gen­ver­ant­wortlich

Zuverlässigkeit Zuverlässigkeit

  • Zuverlässige Vertreter
  • Komfortable Dienstkoordination
  • Zugesicherte Vertretung der Dienste

Preise für Dienstüberlassung


Wir setzen neue Maßstäbe:

Hohe Kosten, auch in den Monaten in denen keine Dienste vertreten werden, gehören der Vergangenheit an. Es fällt bei Vermittlung des Dienstes nur eine nach Dienstlänge gestaffelte Vermittlungsgebühr an.

Gebühr pro vermittelten Dienst

abhängig von der Dienstdauer

49,- €*

0-3 h

99,- €*

4-9 h

139,- €*

10-24 h

KV-Dienste eintragen &
sicher vertreten lassen

Honorare für Ihre Vertretungsärzte


Faire & individuelle Vergütung

Mit einem garantierten Min­dest­ho­no­rar werden Ho­no­rar­ärzte über arztpool24 fair ver­gütet. Individuell höhere Ho­no­rare sind möglich.

Mindesthonorar pro Stunde

Fahr-/ Hausbesuchsdienst: 45,-€ (Feiertag: 60,-€)
Sitz-/Praxisdienst: 65,-€ (Feiertag: 80,-€)

Leistungsbezogene Zu­satz­ver­gütung
(beim Fahr­dienst):

50€ pro behandelten Patienten, auch an Feiertagen, wie folgt gestaffelt:

ab dem 3. Patient bis 11 Stunden Dienst
ab dem 5. Patient bei 12 Stunden Dienst
ab dem 7. Patient bei 13 bis 23 Stunden Dienst
ab dem 9. Patient bei 24 Stunden Dienst

Feiertage
(jeweils von 00:00 Uhr bis 24:00Uhr):

Silvester und Neujahr
Ostern: Karfreitag/ Samstag/ Sonntag/ Montag
Pfingsten: Samstag/ Sonntag/ Montag
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
Weihnachten: Heilig Abend/ 1. und 2. Weihnachts­feiertag

Häufig gestellte Fragen


Wie kann die Vertretung meiner KV-Dienste von Berlin aus funktionieren?
arztpool24 ist seit vielen Jahren in der Vertretung für Kassenärztliche Bereitschaftsdienste aktiv, alle Mitarbeiter verfügen über mehrjährige Expertise. Über die Jahre haben wir uns ein deutschlandweites Netz­werk an Honorarärzten aufgebaut, die auch Ihren Dienst übernehmen können, egal aus welchem Bundesland Sie als Kunde zu uns kommen. arztpool24 ist deutschlandweit aktiv.
Welche Kosten kommen als Kunde/ Partner von arztpool24 für die Vermittlung meiner Bereitschaftsdienste auf mich zu?

Wir berechnen lediglich eine Vermittlungsgebühr pro vermittelten Dienst, die sich nach der Länge des Dienstes berechnet.

Sollte der Vertretungsarzt keinen Arztkoffer besitzen und Sie ihm auch keinen zur Verfügung stellen können, dann können wir mit Ihrem Ein­ver­ständnis dem Vertreter eine Mappe mit einer Grundausstattung schicken. Ihnen berechnen wir nur den Versand, nicht den Koffer selbst.

Wie erfahre ich, wer meinen Dienst vertritt?

Wenn Sie Ihren Dienst auf unserer Plattform eingetragen haben, schreiben wir ihn auf dem Marktplatz aus.

Sobald wir einen Arzt gefunden haben, und Sie als Kunde und der Ver­treter dem Honorarvertrag zugestimmt haben, teilen wir Ihnen alle re­le­vanten Daten mit, sodass Sie ihn als Ihren Vertreter bei der KV melden können.

Wie bekommt mein Vertreter die Unterlagen für seinen Dienst?

Sobald Sie Kunde bei arztpool24 geworden sind schicken Sie uns die notwendigen Unterlagen wie Kar­ten­lese­gerät, Notfallscheine, Kassenrezepte, Kranken­haus­ein­weisungen zu. Ein Mitarbeiter nimmt dazu Kontakt mit Ihnen auf.

Wir kontaktieren dann zeitnah vor jedem Dienst den Vertreter und lassen ihm die Unterlagen zukommen. Ihr Kartenlesegerät erhalten Sie jeweils am Quartalsende für die Abrechnung zurück.

 

 

Muss ich meinen Vertreter der KV melden?

Ja, sobald wir Ihnen den Vertreter mitgeteilt haben, müssen Sie ihn auch bei der KV melden, sodass es nicht zu Missverständnissen, etwa bei der Dienstanmeldung kommt und man den Vertreter nicht als solchen akzeptiert.

Ihre KV hat dafür normalerweise eigene Formulare. Nähere In­for­ma­tionen bekommen Sie von der für Sie zuständigen KV.

Wie ist die Haftungsfrage während des Dienstes geregelt?

Grundsätzlich haften Sie als der zum Dienst verpflichtete und eingeteilte Arzt. Kommen Sie aber Ihrer Sorgfaltspflicht nach und vergewissern sich, dass der eingeteilte Arzt über die notwendigen Qualifikationen (Approbation, Berufshaftpflichtversicherung) verfügt, dann geht die Haftung auf den Vertretungsarzt über.

Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, übernehmen wir für Sie die (Sicht-)Prüfung von Approbation und Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung.

Für niedergelassene Ärzte, Praxen, Kliniken und MVZ

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